– Elektronische Signatur –
Die verpflichtende eAU, ePA und alle kommenden KIM-Dienste benötigen eine qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Es gibt verschiedene Signaturformen:
• Einzelsignatur
• Stapelsignatur
• Komfortsignatur
Zum Versand der eAU an die Krankenkassen reicht aktuell die Stapelsignatur in manchen Praxen noch aus. Mit fortschreitender Digitalisierung der Telematikinfrastruktur und spätestens zum Start des E-Rezepts wird die Komfortsignatur immer essenzieller.
Was benötigen Praxen für die elektronische Signatur und speziell für die Komfortsignatur?
• Aktive zentrale Benutzerverwaltung
• Einmalige Einrichtung der Komfortsignatur via Fernwartung durch einen zertifizierten Techniker
• Elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation
• Mindestens 1x zusätzliches Kartenlesegerät
Wichtig zu wissen:
Es bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Einrichtung der Komfortsignatur.
Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular.