Die Testphase für das E-Rezept und die eAU Anwendung sind NICHT gestoppt und werden fortgeführt. Lediglich das eAU Arbeitgeberverfahren wird nicht zum 1.7.22, sondern zum 1.1.23 verbindlich eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie HIER.
Wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung ein.
Erleben Sie, wie die Praxis der Zukunft aussehen kann: digital, intelligent vernetzt und KI-gestützt.