Klarstellung eAU und E-Rezept

Die Testphase für das E-Rezept und die eAU Anwendung sind NICHT gestoppt und werden fortgeführt. Lediglich das eAU Arbeitgeberverfahren wird nicht zum 1.7.22, sondern zum 1.1.23 verbindlich eingeführt.

Weitere Informationen finden Sie HIER.