Notfalldatenmanagement (NFDM)

Was ist das Notfalldatenmanagement (NFDM)?

Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) geht es darum, dass Ärztinnen und Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Daten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen können. Das sind zum Beispiel Informationen zu  Allergien, Arzneimitteln, Diagnosen oder zu einer bestehenden Schwangerschaft.

Wie funktioniert das Notfalldatenmanagement? 

Mit dem NFDM Modul haben Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit in Abstimmung mit den Patienten Notfalldaten auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu schreiben, zu ändern oder zu löschen. Den Notfalldatensatz anlegen können nur Ärztinnen und Ärzte, die einen umfassenden Überblick über die Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen ihrer Patientin oder ihres Patienten haben.

So wird der Notfalldatensatz angelegt: 

  • Patientin oder Patienten über das NFDM aufklären und Einwilligung einholen
  • Relevanten Informationen für den Notfalldatensatz auswählen
  • Datensatz elektronisch signieren (mit elektronischen Heilberufsausweis (eHBA))
  • Notfalldatensatz auf der eGK speichern
  • auf Wunsch der Patientin oder des Patienten Notfalldatensatz zusätzlich in der ePA speichern

Technische Voraussetzungen

Neben der TI-Anbindung mittels der TI-Grundausstattung gelten die folgenden technische Voraussetzungen für das NFDM:

  • TI-Anbindung über einen von der gematik zugelassenen E-Health-Konnektor, z.B. über die KoCoBox MED+ der CGM
  • Elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation für die qualifizierte elektronische Signatur des Notfalldatensatzes
  • Modul für NFDM im Praxisverwaltungssystem
  • Weiteres E-Health-Kartenterminal, um den Notfalldatensatz im Patientengespräch auf die eGK übertragen zu können

Notfallrelevante Daten in CGM MEDISTAR eintragen? – Ganz einfach!

CGM MEDISTAR bietet Ihnen das NFDM-Modul an, um die in der Patientenakte hinterlegten Daten komfortabel auf die eGK zu schreiben.

Förderung 

Das erstmalige Anlegen eines Notfalldatensatzes wird in Form einer Einzelleistung mit 9,19 € einmal im Krankheitsfall vergütet. Darüber hinaus erhalten die Praxen einmal im Behandlungsfall automatisch von ihrer KV insbesondere für das Aktualisieren des Notfalldatensatzes einen Aufschlag in Höhe von 0,46 €.

Das sind Ihre Vorteile

  • Vergütung sowohl für das Anlegen als auch für das Überprüfen des NFD
  • Schneller Überblick über notfallrelevante Daten
  • Vermeidung von Fehlmedikationen und Wechselwirkungen
  • Ihre Daten gehören weiterhin Ihnen

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