Telematikinfrastruktur

Was bedeutet Telematikinfrastruktur (TI)?

Welche Ausstattung wird für die TI benötigt?

Folgende Komponenten werden für den Anschluss an die TI benötigt:

  • Konnektor
  • E-Health-Kartenterminal
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • VPN-Zugang und Internetanschluss

Welche TI-Anwendungen gibt es?

Übersicht der TI-Anwendungen:

Finanzierung der Telematikinfrastruktur

Die Kosten für die Telematikinfrastruktur werden erstattet. Ab dem 01. Juli 2023 gibt es neue Finanzierungsvereinbarung und somit neue TI-Pauschalen. Die TI-Pauschale wird in voller Höhe ausgezahlt, wenn die Praxis nachweislich in der Lage ist, alle in der Finanzierungsvereinbarung genannten TI-Anwendungen zu nutzen. Bei Fehlen einer TI-Anwendung wird die Erstattungspauschale um 50% reduziert. Bei Fehlen von mehr als einer TI-Anwendung wird keine Erstattungspauschale ausgezahlt.

Gemäß der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sind folgende Anwendungen in der jeweils aktuellen Version Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale:

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)
  • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Das sind Ihre Vorteile:

  • Hoher Datenschutz
  • Papierloser und sicherer Datenaustausch
  • Zeitersparnis aufgrund einfacher Kommunikationsprozesse
  • Gesteigerte Behandlungseffizienz

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