
Telematikinfrastruktur
Was bedeutet Telematikinfrastruktur (TI)?
Welche Ausstattung wird für die TI benötigt?
Folgende Komponenten werden für den Anschluss an die TI benötigt:
- Konnektor
- E-Health-Kartenterminal
- Praxisausweis (SMC-B)
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
- VPN-Zugang und Internetanschluss
Finanzierung der Telematikinfrastruktur
Die Kosten für die Telematikinfrastruktur werden erstattet. Ab dem 01. Juli 2023 gibt es neue Finanzierungsvereinbarung und somit neue TI-Pauschalen. Die TI-Pauschale wird in voller Höhe ausgezahlt, wenn die Praxis nachweislich in der Lage ist, alle in der Finanzierungsvereinbarung genannten TI-Anwendungen zu nutzen. Bei Fehlen einer TI-Anwendung wird die Erstattungspauschale um 50% reduziert. Bei Fehlen von mehr als einer TI-Anwendung wird keine Erstattungspauschale ausgezahlt.
Gemäß der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sind folgende Anwendungen in der jeweils aktuellen Version Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale:
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (eRezept)
- Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Das sind Ihre Vorteile:
- Hoher Datenschutz
- Papierloser und sicherer Datenaustausch
- Zeitersparnis aufgrund einfacher Kommunikationsprozesse
- Gesteigerte Behandlungseffizienz
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an!
ANMELDUNG ZU UNSEREM NEWSLETTER
Bleiben Sie immer aktuell. Wir informieren Sie über wichtige Themen rund um die TI!