Umsetzung der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie

Praxiswissen zur KBV Richtlinie

Ihre Praxis verwendet ein aktuelles Virenschutzprogramm, nutzt verschlüsselte Internetanwendungen und sendet keine vertraulichen Daten über Apps?

Dann erfüllt sie einen wichtigen Teil der Anforderungen, die durch die IT-Sicherheitsrichtlinie gelten. Der Gesetzgeber hat die KBV und die Kassen zahnärztliche Bundesvereinigung beauftragt, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Praxen zu entwickeln (§ 75b SGB V). Diese Richtlinie wurde unter anderem im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt und wird jährlich aktualisiert. Sie beschreibt das Mindestmaß der zu ergreifenden Maßnahmen, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten. Sie „erfindet“ dabei keine zusätzlichen Vorgaben, sondern konkretisiert bestehende Regelungen und macht diese praxistauglich – zum Beispiel Vorgaben aus der EU-Datenschutzgrundverordnung. Somit werden viele Anforderungen bereits von Ihnen umgesetzt. Die klaren Vorgaben sollen Ihnen dabei helfen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren.

SICHERHEIT FÜR PRAXISINHABER

Die Richtlinie soll Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber dabei unterstützen, alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um einen Datenmissbrauch zu verhindern. Sie bietet ihnen damit auch ein Stück Sicherheit. Denn die Richtlinie legt Sicherheitsanforderungen an Arzt- und Psychotherapeutenpraxen fest und beschreibt das Mindestmaß der zu ergreifenden Maßnahmen. Vieles davon wird im Praxisalltag bereits angewendet, da es durch die europäische Datenschutzgrundverordnung vorgegeben ist. Zudem erfolgt die Einführung schrittweise.

ANFORDERUNGEN RICHTEN SICH NACH DER PRAXISGRÖSSE

Neben den unterschiedlichen Fristen, bis wann was umzusetzen ist, gibt es eine weitere Besonderheit: Die Vorgaben an die IT-Sicherheit richten sich nach der Größe der Praxis. Dabei finden sich in der Richtlinie Anforderungen, die von allen Praxen erfüllt werden müssen, um die Sicherheit der verwendeten Hard- und Software zu gewährleisten. Für Praxen, in denen mehr als fünf Personen ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind, oder in denen überdurchschnittlich viele Daten verarbeitet werden (z. B. Labore), gibt es zusätzliche Anforderungen. Kommen medizinische Großgeräte zum Einsatz, zum Beispiel CT, MRT, PET, sind weitere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollten deshalb zunächst schauen, zu welchem „Praxistyp“ sie gehören.

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